Der Beruf des Psychotherapeuten – ein Einblick

Nachdem das Studium der Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Psychologie oder Medizin (+ Facharztausbildung Psychiatrie) erfolgreich absolviert wurde (zumeist mit Diplom- oder Masterabschluss), kann eine aufbauende Zusatzausbildung in einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte oder auch an einer Universität begonnen werden. Entscheidet sich der Absolvent dafür, mit erwachsenen Klienten zu arbeiten, beginnt er die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Möchte er mit Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen und Familien arbeiten, schließt sich die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an.

Zudem gibt es verschiedene wissenschaftlich anerkannte Schulen bzw. psychotherapeutische Verfahren, wovon eine vor Ausbildungsbeginn ausgewählt werden muss: Die Tiefenpsychologie, die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse sowie die systemische Therapie. Bisher werden die Kosten für eine systemische Therapie nicht von den Krankenkassen getragen. Durch erfolgreiches Abschließen der Psychotherapieausbildung erhält der Therapeut eine Approbation und ist somit berechtigt, selbstständig Therapien durchzuführen.

Psychotherapeuten arbeiten mit Klienten zusammen, die unter psychischen Störungen leiden, wie:

  • Affektive Störungen (z. B. Depression, bipolare Störung )
  • Angststörungen
  • Somatoforme Störungen (z. B. hypochondrische Störung)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Entwicklungsstörungen (z. B. Asperger, Rett-Syndrom)
  • Und viele mehr

Die therapeutische Tätigkeit kann in verschiedenen Institutionen ausgeübt werden: Im Krankenhaus bzw. in einer Psychiatrie, in Gemeinschaftspraxen, Tageskliniken, sozialmedizinischen Zentren, einer eigenen Praxis etc.

Ich bringe alle nötigen Qualifikationen mit,
um Sie und Ihr Kind zielführend zu behandeln –
rufen Sie gerne an!
Tel.: 0208 - 309 986 00

Abläufe & Ziele der Psychotherapie

Bevor eine Therapie begonnen wird, stehen fünf probatorische Sitzungen zur Verfügung. In der Probatorik soll folgendes geklärt werden: Besteht eine behandlungswürdige Störung bei dem Klienten? Wenn dem so ist, welche psychische Störung liegt vor? Zudem sollen die bestehenden Probleme näher eruiert und therapeutische Ziele festgelegt werden. Außerdem soll der Klient in den ersten Sitzungen prüfen, ob er sich bei dem Therapeuten gut aufgehoben fühlt und mit ihm eine Therapie beginnen möchte.

In der einzeltherapeutischen Behandlung arbeiten Therapeut und Klient in einem regelmäßigen Rhythmus gemeinsam über einen längeren Zeitraum an den vom Klienten formulierten Problemen und Zielen. Je nach Störung und Problematik arbeitet der Psychotherapeut einen individuellen Behandlungsplan aus, um den Klienten darin zu unterstützen, die formulierten Ziele zu erreichen.

Der Therapeut nimmt im Rahmen der Behandlung lediglich einen richtungsweisenden Part ein: Mit seinem Wissens- und Erfahrungsschatz kann er dem Klienten einen Weg aufweisen, doch der Klient selbst muss den Weg gehen wollen und können. Das heißt, der Verlauf der Therapie hängt neben der Qualität der therapeutischen Beziehung zwischen Klient und Therapeut maßgeblich von der Motivation und Veränderungsbereitschaft des Klienten ab. Die Therapie endet, wenn die Problematik weitestgehend oder vollständig aufgelöst, der Klient gestärkt ist und neue Strategien erworben hat, um mit Problemen umgehen zu können. Folglich sollte die psychische Störung im Bestfall nicht mehr bestehen.